Regelungen zum Winterdienst – Welche Pflichten hat die Kommune, welche haben Privatpersonen?


Anlässlich der aktuell wieder winterlichen Witterungsbedingungen mag sich der ein oder andere eventuell die Frage stellen, wie genau sich der Winterdienst der Stadt Usingen gestaltet und welche Pflichten sich für einen selbst als Privatperson daraus ergeben.

Zunächst einmal ist das Ziel des Winterdienstes der Stadt Usingen, den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch das Streuen möglichst geringgehalten werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauhofs räumen die öffentlichen Gehwege und Fahrbahnen frei und streuen nach Bedarf – in Usingen handelt es sich hier insgesamt um über 240 km an Straßen.

Für einen Durchgang der zu räumenden Fahrbahnen und Gehwege werden, je nach Witterung, im gesamten Stadtgebiet etwa fünf Stunden pro Fahrzeug benötigt. Die Räumung erfolgt nach einem festen Einsatzplan. Grundsätzlich werden alle Hauptverkehrswege geräumt, für Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen ist Hessen Mobil zuständig.

Je nach Schneelage oder bei einsetzendem Schneefall wird der Räumdienst bereits um 03:30 Uhr alarmiert. Die Stadtverwaltung Usingen bittet um Verständnis dafür, dass der Winterdienst trotz allem nicht überall gleichzeitig sein kann.

Welche Pflichten haben nun aber Grundstückseigentümer bzw. -besitzer? Grundsätzlich müssen sämtliche an das Grundstück angrenzende Gehwege geräumt werden. Dies gilt im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.

Kommen Anlieger ihren Verpflichtungen nicht nach, können sie sich einerseits schadensersatzpflichtig machen, wenn aufgrund dessen beispielsweise eine Person stürzt und sich verletzt. Andererseits hat die Stadt die Möglichkeit mit einem Bußgeld einzugreifen.

Der konkrete Umfang der Regelungen ist in der „Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Usingen“ definiert, die auf der Homepage der Stadt Usingen unter www.usingen.de/satzungen/ einzusehen ist.

Einen Überblick der häufigsten Fragen und Antworten finden Interessierte zudem hier.