Regelungen auf den Usinger Friedhöfen bzgl. Ablage Grabschmuck


Aus aktuellem Anlass möchte die Stadtverwaltung Usingen auf die auf den Friedhöfen der Stadt geltenden Regelungen bzgl. des Ablegens von Grabschmuck hinweisen.

 

Auf dem Naturfriedhof Merzhausen sowie auf den Friedhöfen bei pflegefreien Grabstätten, den Urnenwänden und den Urnengrabstätten an den Winterlinden oder am Rosenbäumchen ist das Ablegen von Grabschmuck jeglicher Art nicht gestattet. Es gilt die Ausnahme, dass nach Trauerfeiern der Blumenschmuck abgelegt werden kann, der dann nach Verwelken durch die Angehörigen bitte wieder zu entfernen ist. Finden die Friedhofsmitarbeitenden nicht gestattete Ablagen vor, sind sie berechtigt diese ohne Ankündigung zu entsorgen.

 

Die Stadt Usingen bittet Angehörige darum, die geltenden Regelungen zu beachten.