Plakatierung für Wahlen


Im Stadtgebiet Usingen sind für die Plakatierung Großwände aufgestellt. Auf Antrag werden den Parteien auf diesen Großplakatwänden Flächen zugewiesen.

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis entfällt. Plakate sollten eine Größe von DIN A1 nicht überschreiten, da die Felder auf den Wahlplakatwänden für DIN A1 vorgezeichnet sind. 

Nähere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsbehördenbezirk Neu-Anspach/Usingen unter der Rufnummer 06081/1025-3210 oder per-E-Mail: ordnungsamt@neu-anspach.de.

Eine Liste mit den Aufstellungsorten der Plakatwände können Sie hier einsehen.