Keine Kinderreisepässe mehr ab dem 01.01.2024


Aufgrund einer Gesetzesänderung gibt es ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr. Für Reisen gibt es dann, auch für Kinder, nur noch den elektronischen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren. Vorhandene Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

 

Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 Euro. Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 22,80 Euro.

 

Bei der Antragstellung von Ausweisdokumenten müssen die Kinder mit anwesend sein. Zudem ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten erforderlich.

 

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens ist mit einer Fertigstellungszeit durch die Bundesdruckerei von ca. 5 - 6 Wochen zu rechnen. Die Stadt Usingen bittet dies vor der Planung der nächsten Auslandsreise zu berücksichtigen. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für diese einen Ausweis, auch innerhalb der EU.

 

Zudem ändert sich die Gebühr des Reisepasses für Personen ab dem 24. Lebensjahr auf 70,00 Euro. Dieser Reisepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 

Für Informationen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros Usingen unter den Rufnummern 06081 1024 - 3300 bis - 3303 gerne zur Verfügung. Außerdem sind alle Informationen auch auf der Homepage unter www.usingen.de/buerger-service/buergerbuero/ einsehbar.

 

Termine für das Bürgerbüro können online unter www.usingen.de vereinbart werden.