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Übersicht Steuern und Gebühren für das Jahr 2025
Die Abfallgebühren, Zählergebühren und die Hundesteuer sind im Vergleich zum Jahr 2024 unverändert.
Bei den Hebesätzen ist die Grundsteuer B auf 655% geändert worden und die Grundsteuer A auf 282%. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Bei den Gebühren für Wasser und Kanal gab es folgende Änderungen: Frischwasser 3,72 € brutto und Abwasser 2,72 €.
Hier finden Sie eine Vergleichstabelle, die sowohl die aktuellen Werte als auch die Werte der Vorjahre enthält.
Verfügbare Tonnengrößen
Müllart | Größe | Grundgebühr / Jahr | Mindestleerung / Jahr | je zusätzliche Leerung | Gebühr gesamt (Grundgebühr + Min. Leerung) |
Restmüll | 120 l | 90,00 € | 16,00 € (4x) | 4,00 € | 106,00 € |
Restmüll | 240 l | 180,00 € | 32,00 € (4x) | 8,00€ | 212,00 € |
Restmüll | 1100 l (Container) | 830,00 € | 288,00 € (8x) | 36,00 € | 1.118,00 € |
Bioabfall | 120 l | entfällt | 31,50 € (9x) | 3,50€ | 31,50 € |
Bioabfall | 240 l | entfällt | 58,50 € (9x) | 6,50 € | 58,50 € |
Papier | 240 l | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Papier | 1100 l (Container) | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Müllsäcke
Müllart | Größe | Preis / Stück |
Einweg Restmüllsack | ca. 70 l | 7,00 € |
Die Müllsäcke können im Bürgerbüro der Stadt Usingen, Wilhelmjstr. 1, 61250 Usingen erworben werden.
Tonnentausch
Falls Sie Ihre Tonnen gegen eine größere oder kleinere tauschen möchten, entsteht für jeden Tausch eine Gebühr von 30,00 € pro zu tauschendem Gefäß.
Von den Gebühren ausgenommen sind
- der Erstanschluss eines Grundstückes
- ein Eigentumswechsel
- der Austausch von schadhaften Abfallbehältern (soweit der Defekt nicht selbst verursacht wurde)
- die Bereitstellung / Einziehung von Abfallbehältern auf Anordnung der Stadt Usingen
Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer
Grundsteuer A | 282 % v. d. Höhe |
Grundsteuer B | 655 % v. d. Höhe |
Gewerbesteuer | 357 % v. d. Höhe |
Hundesteuer
1. Hund | 60 € / Jahr |
2. Hund | 120 € / Jahr |
3. Hund | 180 € / Jahr |
Jeder weitere Hund | 180 € / Jahr |
Gefährlicher Hund* | 600 € / Jahr |
* siehe §5 (4) u. (5) der Satzung über die Hundesteuer des Magistrats der Stadt Usingen.
Gebühren für Wasser und Kanal
Frischwasser | 3,72 € / m³ (brutto) |
Schmutzwasser | 2,72 € / m³ |
Niederschlagswasser | 0,76 € / m² / Jahr |
Zählermiete für Wasserzähler
Zählerart | Durchflussmenge / min. | Miete / Monat |
Waagrechtzähler | 4 m³ | 0,88 € |
Waagrechtzähler | 10 m³ | 3,29 € |
Fälligkeiten
Grund- und Gewerbesteuer sowie die Verbrauchsgebühren über Wasser, Kanal, Niederschlagswasser und Müllgebühren werden vierteljährlich, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Die Hundesteuer wird jährlich zum 01.07. fällig.