Übersicht Steuern und Gebühren für das Jahr 2025

Die Abfallgebühren, Zählergebühren und die Hundesteuer sind im Vergleich zum Jahr 2024 unverändert.
Bei den Hebesätzen ist die Grundsteuer B auf 655% geändert worden und die Grundsteuer A auf 282%. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Bei den Gebühren für Wasser und Kanal gab es folgende Änderungen: Frischwasser 3,72 € brutto und Abwasser 2,72 €.

Hier finden Sie eine Vergleichstabelle, die sowohl die aktuellen Werte als auch die Werte der Vorjahre enthält.


Verfügbare Tonnengrößen

Müllart

Größe

Grundgebühr / Jahr

Mindestleerung / Jahr

je zusätzliche Leerung

Gebühr gesamt (Grundgebühr + Min. Leerung)

Restmüll

120 l

90,00 €

16,00 € (4x)

4,00 €

106,00 €

Restmüll

240 l

180,00 €

32,00 € (4x)

8,00€

212,00 €

Restmüll

1100 l (Container)

830,00 €

288,00 € (8x)

36,00 €

1.118,00 €

Bioabfall

120 l

entfällt

31,50 € (9x)

3,50€

31,50 €

Bioabfall

240 l

entfällt

58,50 € (9x)

6,50 €

58,50 €

Papier

240 l

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Papier

1100 l (Container)

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €


Müllsäcke

Müllart

Größe

Preis / Stück

Einweg Restmüllsack

ca. 70 l

7,00 €

 Die Müllsäcke können im Bürgerbüro der Stadt Usingen, Wilhelmjstr. 1, 61250 Usingen erworben werden.


Tonnentausch

Falls Sie Ihre Tonnen gegen eine größere oder kleinere tauschen möchten, entsteht für jeden Tausch eine Gebühr von 30,00 € pro zu tauschendem Gefäß.

Von den Gebühren ausgenommen sind

  • der Erstanschluss eines Grundstückes
  • ein Eigentumswechsel
  • der Austausch von schadhaften Abfallbehältern (soweit der Defekt nicht selbst verursacht wurde)
  • die Bereitstellung / Einziehung von Abfallbehältern auf Anordnung der Stadt Usingen


Hebesätze Grund- und Gewerbesteuer

Grundsteuer A

282 % v. d. Höhe

Grundsteuer B

655 % v. d. Höhe

Gewerbesteuer

357 % v. d. Höhe


Hundesteuer

1. Hund

60 € / Jahr

2. Hund

120 € / Jahr

3. Hund

180 € / Jahr

Jeder weitere Hund

180 € / Jahr

Gefährlicher Hund*

600 € / Jahr

* siehe §5 (4) u. (5) der Satzung über die Hundesteuer des Magistrats der Stadt Usingen.


Gebühren für Wasser und Kanal

Frischwasser

3,72 € / m³ (brutto)

Schmutzwasser

2,72 € / m³

Niederschlagswasser

0,76 € / m² / Jahr


Zählermiete für Wasserzähler

Zählerart

Durchflussmenge / min.

Miete / Monat

Waagrechtzähler

4 m³

0,88 €

Waagrechtzähler

10 m³

3,29 €


Fälligkeiten

Grund- und Gewerbesteuer sowie die Verbrauchsgebühren über Wasser, Kanal, Niederschlagswasser und Müllgebühren werden vierteljährlich, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Die Hundesteuer wird jährlich zum 01.07. fällig.