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Eigentümerwechsel
Haben Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkauft oder sind Sie der neue Käufer bzw. die neue Käuferin eines Hauses oder einer Eigentumswohnung? Dann sind Sie hier genau richtig!
Für den Eigentumsübergang aller Abgabenarten und die Abrechnung benötigen wir eine Kopie des Kaufvertrages sowie den Wasserzählerstand zum Tag der Übergabe. Sollten noch Änderungswünsche gewünscht sein – beispielsweise andere Abfalltonnen oder eine andere Vorauszahlungshöhe im Bereich des Wassers/Schmutzwassers – melden Sie sich einfach bei uns.
Im Digitalen Rathaus finden Sie das Formular "Eigentümerwechsel", welches Sie uns gerne alternativ ausgefüllt per E-Mail oder auf postalischem Wege zukommen lassen können.