Seniorenbeirat

Zur Stärkung der Beteiligung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger am kommunalpolitischen Geschehen werden vielerorts kommunale Seniorenvertretungen gebildet – in Usingen nennt sich diese Seniorenvertretung Seniorenbeirat und besteht aus neun stimmberechtigten Beiratsmitgliedern. Bei der Wahl zum Seniorenbeirat wird die Briefwahl zugelassen.

Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende sowie eine Schriftführerin oder einen Schriftführer und eine stellvertretende Schriftführerin oder einen stellvertretenden Schriftführer.

Der Seniorenbeirat hat ein Anhörungsrecht in den städtischen Ausschüssen, wenn Probleme und Interessen der Seniorinnen und Senioren berührt oder betroffen sind.

Weitere Informationen zum Seniorenbeirat und seinen Mitgliedern finden Sie im Ratsinformationssystem.

Übrigens: Es gibt einen freiwilligen Zusammenschluss der in Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen in Hessen, die so genannte Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH).