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Magistrat
Der Magistrat der Stadt Usingen besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister Herrn Steffen Wernard, dem ehrenamtlichen Ersten Stadtrat und zehn weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.
Der Magistrat besorgt die laufende Verwaltung. Der Haushaltsplan ermächtigt ihn, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen über die Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe.
Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat die Entscheidungen über ausgewählte Angelegenheiten.
Weitere Informationen zum Magistrat und seinen Mitgliedern finden Sie im Ratsinformationssystem.