Ältestenrat

Der Ältestenrat besteht aus der Stadtverordnetenvorsteherin bzw. dem Stadtverordnetenvorsteher, ihren bzw. seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie den vorsitzenden Mitgliedern der Fraktionen.

Der Bürgermeister kann an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen und sich hierbei von dem ehrenamtlichen Ersten Stadtrat oder einer bzw. einem anderen ehrenamtlichen Stadträtin/Stadtrat sowie einem bzw. einer Gemeindebediensteten beraten lassen. Der Bürgermeister hat an der Sitzung des Ältestenrates teilzunehmen, wenn es die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung oder ¼ des Ältestenrates verlangt.

Der Ältestenrat tagt in nicht öffentlichen Sitzungen. Die Stadtverordnetenvorsteherin bzw. der Stadtverordnetenvorsteher ruft den Ältestenrat nach Bedarf ein und leitet die Verhandlungen. Der Ältestenrat unterstützt die Stadtverordnetenvorsteherin / den Stadtverordnetenvorsteher bei der Führung der Geschäfte.