Schiedsbezirke

Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen so genannte Schiedspersonen wahr. Schiedspersonen versuchen in ruhiger und angenehmer Atmosphäre zwischen verschiedenen Parteien zu schlichten, sprich eine Einigung ohne Richterspruch zu erzeugen. Sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

In vielen Fällen ist der Schlichtungsversuch durch das Schiedsamt obligatorisch, das heißt, es muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Ziel dessen ist es, die Zivilgerichte zu entlasten und Streitigkeiten möglichst gütlich beizulegen.

Tätigkeitsgebiete

  • Bedrohung und Sachbeschädigung
  • Beleidigung und Verleumdung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche
  • vermögensrechtliche Streitigkeiten über Ansprüche auch über 750 €
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Verletzung der persönlichen Ehre


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