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Ortsgericht
Im Bundesland Hessen gibt es so genannte Ortsgerichte, die als Hilfsbehörden der Justiz fungieren. Aufsichtsrechtlich sind sie in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung (Justizverwaltung) eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht.
Für jedes Ortsgericht werden eine Ortsgerichtvorsteherin oder ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt. Gewählt werden sie von der Stadtverordnetenversammlung, ernannt vom Leiter des zuständigen Amtsgerichts. Die Amtsdauer beträgt zehn Jahre.
Tätigkeiten
- Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften, Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Verträgen
- Öffentliche Beglaubigungen von Urkunden, Abschriften, Fotokopien jeder Art
- Sicherung des Nachlasses, Erbausschlagungen
- Schätzung von Immobilien, Grundstücken usw.
Broschüren mit weiteren Informationen finden Sie hier auf dieser Seite. Formulare zu den Themen Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht sowie zu Schätzungen finden Sie im Digitalen Rathaus.
Das Büro in der Weilburger Straße 46, 61250 Usingen (am Bauhof der Stadt Usingen) ist barrierefrei im Erdgeschoss
gelegen und über eine separate Klingel am Eingang des Bauhof-Gebäudes erreichbar.