Aufhebungssatzung zur Erhaltungssatzung für einen Bereich im Ortskern des Stadtteils Wernborn

Aufhebungssatzung

zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für einen Bereich im Ortskern des Stadtteils Wernborn

Aufgrund des §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGB. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen in ihrer Sitzung vom 09.12.2024 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

 

§ 1

Aufhebung der Satzung

 Die Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für einen Bereich im Ortskern des Stadtteils Wernborn vom 20.02.2004 wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für einen Bereich im Ortskern des Stadtteils Wernborn tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausgefertigt:

Usingen, 12.12.2024

 

Der Magistrat der Stadt

Usingen

 

Gez. Steffen Wernard

Bürgermeister

 

Ergänzender HInweis:

Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, für die die genannte Aufhebungssatzung beschlossen wurde, ist folgender:

Plan zur Aufhebungssatzung zur Erhaltungssatzung Geltungsbereich.