Antrag auf Briefwahl Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.

 

Aufgrund der kurzen Zeit bis zum Wahltag empfiehlt die Stadt Usingen die Briefwahl direkt im Bürgerbüro vorzunehmen.

 

Das Bürgerbüro hat für diesen Zweck zusätzlich am Samstag, 08. Februar 2025 sowie am Samstag, 15. Februar 2025 jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

 

Alle Unterlagen für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen werden der Stadt Usingen erst Anfang Februar vorliegen.

 

Als Voraussetzung für die Antragstellung müssen die Antragstellerin bzw. der Antragsteller im Wählerverzeichnis der Stadt Usingen eingetragen sein. Diese Information erhalten alle Wahlberechtigten mit der Zusendung ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollte diese nicht zugestellt worden sein, wenden sich die Betroffenen bitte an die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros (Wahlamtes) der Stadt Usingen.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind außerdem alle notwendigen Informationen zum jeweiligen Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis sowie, auf der Rückseite der Benachrichtigung, der Briefwahlantrag zu finden.

 

Die Online-Beantragung ist über die Homepage der Stadt Usingen im Digitalen Rathaus möglich.

 

Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

 

Für eventuelle Rückfragen steht das Team des Bürgerbüros gerne unter den Telefonnummern 06081 1024-3300, -3301, -3302 und -3303 zur Verfügung.