Abholung und Befüllung der Restmülltonnen

Das für die Abholung der Restmülltonnen zuständige Entsorgungsunternehmen teilte mit, dass es mittlerweile sehr häufig zu Überfüllungen der Restmülltonnen an den Entsorgungsterminen kommt.

 

Gemäß § 9 der gültigen Abfallsatzung der Stadt Usingen ist geregelt, dass die Tonnen nur so weit gefüllt werden dürfen, dass die Deckel sich gut schließen lassen. Weiterhin heißt es, dass für satzungswidrige bereitgestellte Gefäße keinerlei Pflicht zur Einsammlung und Leerung besteht.  

 

Die Stadt Usingen weist daraufhin, dass zukünftig überfüllte Gefäße nicht entsorgt werden und somit keine Leerung der Restmülltonne stattfinden kann.

 

Sollten die vorhandenen Restmüllgefäße nicht ausreichen, können weitere Gefäße beim Amt für Steuern und Gebühren der Stadt Usingen beantragt werden.

 

Weiterhin weist die Stadt Usingen darauf hin, dass Beistellungen im Bereich des Restmülls ausschließlich über zusätzlich gekaufte Restmüllsäcke möglich sind. Eine Beistellung ohne diesen speziellen Sack wird nicht mitgenommen und entsorgt. Die Restmüllsäcke können im Bürgerbüro der Stadt Usingen käuflich erworben werden. Außerdem kann Restmüll zu den bekannten Öffnungszeiten über die Deponie Brandholz entsorgt werden.