Standsicherheitsprüfung von Grabmalen


Auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft beabsichtigt die Stadt Usingen, die Standfestigkeit von Grabmalen auf allen Friedhöfen der Stadt zu überprüfen.

 

Diese Überprüfung wird in der Zeit vom

 

01.07.2024 bis 31.08.2024

 

durchgeführt.

 

Alle Grabmale, deren Standfestigkeit nicht den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, werden mit einem roten Aufkleber „Achtung Unfallgefahr“ versehen.

 

Die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten, soweit ihre Anschriften der Stadt bekannt sind, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Der Stadt ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für Schäden, die durch das Umfallen von Grabmalen entstehen, ausschließlich der Nutzungsberechtigte, und nicht etwa die Stadt, haftbar ist. Eine Haftung der Stadt Usingen ergäbe sich allerdings, wenn diese schuldhaft ihrer Prüfungspflicht nicht nachkommen würde.

 

Usingen, 26.06.2024

 

Steffen Wernard

Bürgermeister