Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Usingen I (Usingen, Merzhausen und Wilhelmsdorf)


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Usingen

 

Neuwahl einer stellv. Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk Usingen I
(Usingen, Merzhausen und Wilhelmsdorf)


Für den Schiedsamtsbezirk Usingen I (Usingen, Merzhausen und Wilhelmsdorf) wird eine stellvertretemde Schiedsperson gesucht. Mitbürgerinnen und Mitbürger haben die Möglichkeit, sich bei Interesse für dieses Ehrenamt zu bewerben.

Aufgabe der Schiedspersonen ist es, in privaten Rechtsangelegenheiten Sühneverhand­lungen zwischen den streitenden Parteien (Personen) durchzuführen. Zur Schiedsperson kann gewählt werden, wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Die Wahl der Schiedsper­son erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.

Richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit Lebenslauf und Lichtbild bitte bis spätestens 06.03.2024 an den Magistrat der Stadt Usingen, Wilhelmjstraße 1, 61250 Usingen.

Nähere Auskünfte erteilt der Leistungsbereich Sicherheit und Ordnung unter der Telefon­nummer 06081/1025-3213.


Usingen, den 17.01.2024

Der Magistrat

gez. Steffen Wernard
Bürgermeister