Bebauungsplan "Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße"


Bauleitplanung der Stadt Usingen, Kernstadt

Bebauungsplan „Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße“

 

hier:   Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Inkrafttreten des Bebauungsplans

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.07.2024 den Bebauungsplan „Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße“ in der Fassung vom 04.06.2024, in Usingen, Gemarkung Usingen, bestehend aus der Planurkunde mit Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Usingen, Flur 65, die Flurstücke 7526/3, 7537 teilweise, 7538 teilweise, 7539 teilweise, 7540 teilweise, 7541 teilweise, 9267/32 teilweise und 9270/5 (Plankarte 1). Der Bebauungsplan umfasst darüber hinaus in der Gemarkung Usingen, Flur 66, das Flurstück 4022/1, das der Planung als externe Ausgleichsfläche für den erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet wird (Plankarte 1) sowie in der Gemarkung Eschbach, Flur 2, das Flurstück 83 teilweise, das der Planung als externe Ausgleichsfläche für den erforderlichen artenschutzrechtlichen und biotopschutzrechtlichen Ausgleich zugeordnet wird.

 

Der Bebauungsplan „Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
  • nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler oder
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Usingen, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

 

Der Bebauungsplan „Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße“ wird mit Begründung, Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadt Usingen, Erdgeschoss, Sekretariat, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen während der allgemeinen Dienststunden (Mo, Mi, Do, Fr von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr; Di von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

 

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Usingen www.usingen.de unter „Bauen und Stadtentwicklung“ à „Städtebauliche Gebietsentwicklung“ à „Bebauungspläne Usingen“ (https://www.usingen.de/bauen-und-stadtentwicklung/staedtebauliche-gebietsentwicklung/bebauungsplaene-usingen/)  und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.

 

Usingen, den 09.08.2024

 

DER MAGISTRAT DER STADT USINGEN

 

Gezeichnet

Steffen Wernard

Bürgermeister




Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

"Feuerwehr und Bauhof an der Weilburger Straße"

Abbildungen genordet, ohne Maßstab