Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für einen Bereich im Ortskern des Stadtteils Wernborn
Aufgrund des §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGB. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen in ihrer Sitzung vom 09.12.2024 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für einen Bereich im Ortskern des Stadtteils Wernborn vom 20.02.2004 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für einen Bereich im Ortskern des Stadtteils Wernborn tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Usingen, 12.12.2024
Der Magistrat der Stadt
Usingen
Gez. Steffen Wernard
Bürgermeister
Ergänzender Hinweis:
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die die genannte Aufhebungssatzung beschlossen wurde ist hier einzusehen.