Anhörung der Beteiligten des geplanten beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Usingen – Waldhof,  Z 2632


Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -

Berner Straße 11,
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel:  +49 (6431) 9105 -0
Fax: +49 (611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Geschäftszeichen:
2-LM-05-26-32-01-B-0001#002


Öffentliche Bekanntmachung

 

Anhörung der Beteiligten
des geplanten beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens
Usingen – Waldhof,  Z 2632

 

Gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer zum geplanten Zusammenlegungsverfahren zu hören.

Die betroffenen Teilnehmer erhalten gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 FlurbG die Möglichkeit, sich über das geplante Zusammenlegungsverfahren zu informieren und bei Bedarf individuell Auskunft zu erhalten.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und im Einklang mit § 5 (1) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt die Anhörung der voraussichtlichen Teilnehmer über eine Onlinekonsultation.

Für weitergehende Informationen steht den Teilnehmern bis einschließlich 15.07.2022 unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/Z2632 ein Foliensatz mit weitergehenden Informationen und eine flurstücksscharfe Gebietskarte zur Verfügung.

Wenn Sie über keinen Internetanschluss verfügen und den Foliensatz auf analogem Wege erhalten wollen, wenden Sie sich bitte mit dem Kennwort „Z 2632 Anhörung“ bis spätestens zum 08.07.2022 an das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn telefonisch unter (+49) 6431 / 9105-6239, per Mail an oliver.myszak@hvbg.hessen.de, per Fax unter (+49) 611 / 327 605-600 oder schriftlich unter der Adresse, Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn.

Teilnehmer, die über die Inhalte der Präsentation hinaus weitere Informationen oder Nachfragen haben, können im Rahmen dieser Anhörung über die oben genannten Kontaktdaten bis zum 15.07.2022 individuelle Auskünfte erhalten bzw. einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.

Sachverhalt:

Das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG wurde mit Beschluss vom 14.03.2022 von der Stadt Usingen beantragt. Gleichzeitig hat die Stadt Usingen der vollständigen Finanzierung der Eigenleistungen, die mit dem geplanten Zusammenlegungsverfahren zusammenhängen, zugestimmt.

In vorab geführten Abstimmungsgesprächen mit der Stadt Usingen und mit mehreren betroffenen Eigentümern hat die Flurbereinigungsbehörde das Verfahrensgebiet inkl. der Exklaven zweckmäßig abgegrenzt und die angemessenen Maßnahmen und Ziele definiert. Diese lauten wie folgt:

  • Herstellung des geordneten Zustands nach § 9 Abs. 2 FlurbG durch Überführung der befestigten Wege in öffentliches Eigentum bzw. Sicherung der entsprechenden Nutzung (Auflage aus dem Abwicklungsplan des eingestellten Flurbereinigungsverfahrens
    DF 491 - Usingen)
  • Verbesserung der Agrarstruktur durch Zusammenlegung von stark zersplitterten und sehr kleinteiligen Eigentumsflächen
  • Verlagerung der stadteigenen Grundstücke an Gewässer zur Ausweisung von Gewässerschutzstreifen und in den Osten des Hauptverfahrensgebietes zur Flächensicherung der geplanten Nord-Ost-Umgehung B 275 / B 456

Veröffentlichung

Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Usingen und in den angrenzenden Städten Butzbach und Neu-Anspach, sowie den angrenzenden Gemeinden Wehrheim im Taunus, Ober-Mörlen und Grävenwiesbach öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese öffentliche Bekanntmachung und der Foliensatz über die Internetadresse hvbg.hessen.de/Z2632 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

Limburg, den 30.05.2022

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. M. Albrecht
(Verfahrensleiter)   


Geplante Gebietsabgrenzung des Flurbereinigungsverfahrens Usingen - Waldhof, Z 2632


Hier finden Sie die vollständige Öffentliche Bekanntmachung als pdf.