Infos über die Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Stadt Usingen hat eine Erklärung zur Barriere-Freiheit
geschrieben.
Sie finden hier Infos in Leichter Sprache über die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 19. Februar 2021.
Sie gilt für die Internet-Seite www.usingen.de.
Gesetze
Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in Gesetzen.

Die Gesetze für Hessen sind:
Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz,
kurz: HessBGG
und
kurz: HVBIT.
Barriere-Freiheit
Barrieren sind Hindernisse.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.
Wir haben unsere Internet-Seite geprüft.
Und wir haben festgestellt:
Es ist noch nicht alles barriere-frei.
Wir wollen unsere Internet-Seite barriere-frei machen.
Daran arbeiten wir.
Kontakt-Daten
Haben Sie auf der Internet-Seite eine Barriere gefunden?
Oder haben Sie eine Frage zur Barriere-Freiheit?

Dann können Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.
Telefon:
0 60 81 - 10 24 0

E-Mail:
stadt@usingen.de

Überwachungs-Stelle
Haben Sie uns eine Barriere gemeldet?
Und haben Sie nach 6 Wochen noch keine Antwort erhalten?
Oder sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an die Überwachungs-Stelle wenden.
Das sind die Kontakt-Daten:
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen

Telefon:
06 41 - 3 03 29 01

E-Mail:
