Infos über die Erklärung zur Barriere-Freiheit


Die Stadt Usingen hat eine Erklärung zur Barriere-Freiheit 

geschrieben.

Sie finden hier Infos in Leichter Sprache über die Erklärung zur Barriere-Freiheit.


Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 19. Februar 2021.

Sie gilt für die Internet-Seite www.usingen.de.




Gesetze


Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in Gesetzen.


Die Gesetze für Hessen sind:


Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz,

kurz: HessBGG


und


Hessische Verordnung über barrierefreie Informations-Technik,

kurz: HVBIT.




Barriere-Freiheit


Barrieren sind Hindernisse.

Barriere-Freiheit bedeutet:

Es gibt keine Hindernisse.


Wir haben unsere Internet-Seite geprüft.

Und wir haben festgestellt:

Es ist noch nicht alles barriere-frei.


Wir wollen unsere Internet-Seite barriere-frei machen.

Daran arbeiten wir.



Kontakt-Daten


Haben Sie auf der Internet-Seite eine Barriere gefunden?

Oder haben Sie eine Frage zur Barriere-Freiheit?

Dann können Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.



Telefon:

0 60 81 - 10 24 0






E-Mail:

stadt@usingen.de








Überwachungs-Stelle


Haben Sie uns eine Barriere gemeldet?

Und haben Sie nach 6 Wochen noch keine Antwort erhalten?

Oder sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?


Dann können Sie sich an die Überwachungs-Stelle wenden.



Das sind die Kontakt-Daten:


Adresse:

Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2

35390 Gießen



Telefon:

06 41 - 3 03 29 01








E-Mail:

ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de







Zu sehen ist ein Symbol für Leichte Sprache. Ein Mensch hält ein Buch in den Händen.


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