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Teilhabe und Soziale Hilfen
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Informationen und möglicherweise hilfreiche Verlinkungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellen. Außerdem erfahren Sie auf dieser Seite, welche sozialen Leistungen und Hilfestellungen im Usinger Rathaus erbracht werden sowie in welchen Fällen Sie sich bitte direkt an den Bürgerinfoservice beim Hochtaunuskreis wenden müssten.
Soziale Hilfen
Im Usinger Rathaus konnten in der Vergangenheit u.a. Kopien gefertigt, Ausfüllhilfen bei Anträgen geleistet und Beratungsgespräche zur Antragsstellung geführt werden – diese freiwilligen Leistungen für den Hochtaunuskreis werden ab sofort nicht mehr erbracht.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Anträgen Bürgergeld, Wohngeld, Bildung und Teilhabe direkt an den Bürgerinfoservice beim Hochtaunuskreis unter der Telefonnummer 0 61 72 / 9 99 - 89 99 oder per E-Mail an jobcenter@hochtaunuskreis.de
Anträge zur Vermittlung einer Sozialwohnung und Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins können weiterhin beim Amt für Jugend, Kultur und Soziales über die Kontaktdaten auf dieser Seite gestellt werden.
Zahlreiche Anträge und Formulare finden Sie als Hilfestellung in unserem Digitalen Rathaus im Bereich "Soziales".
Darüber hinaus finden Sie eine vollständige Übersicht aller Formulare rund um die Themen "Bürgergeld" sowie "Bildung und Teilhabe" auf der Homepage des Hochtaunuskreises. Dort können Sie die Anträge online einreichen und auch die entsprechenden Unterlagen beifügen.
Hinweise für Menschen mit Behinderungen
Behinderung feststellen lassen
Um eine (Schwer-)behinderung feststellen zu lassen, müssen Betroffene einen Antrag bei dem für ihren Wohnort zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) stellen. Ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger aus Usingen ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main zuständig. Kontaktdaten, Anträge und weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des HAVS Frankfurt am Main.
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung/einen Parkausweis beantragen, mit dem das Parken an Orten gestattet ist, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist. Unterschieden wird allgemein in einen "blauen Parkausweis" (EU-weit) und einen "orangenen Parkausweis" (bundesweit). Den Antrag bzw. die Verlängerung auf eine Parkerleichterung/einen Parkausweise für schwerbehinderte Menschen können Sie in unserem Digitalen Rathaus im Bereich "Ordnungsamt" stellen.
Euro-Behinderten-WC-Schlüssel erwerben
Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen einen so genannten "Euroschlüssel" beantragen, mit dem sie barrierefeie und behindertengerechte Toilettenanlagen ohne fremde Hilfe öffnen können. Dieser wurde 1986 vom Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF Darmstadt) ins Leben gerufen und kann online oder postalisch beim CBF Darmstadt beantragt werden. Auf dessen Homepage finden Sie auch viele weitere Informationen.