Frauenbeauftragte

Die Kommunale Frauenbeauftragte setzt sich auf kommunaler Ebene für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Frauen und Mädchen und engagiert sich aktiv für die Interessen und Belange von Frauen, um Diskriminierung zu bekämpfen und Frauen zu stärken. Sie ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen und vermittelt hilfesuchende Frauen und Mädchen an Fachberatungsstellen im Hochtaunuskreis.

Zu den Aufgaben der Frauenbeauftragten gehören die Beratung und Unterstützung von Frauen in verschiedenen Lebensbereichen, die Sensibilisierung für Geschlechterfragen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gesellschaft. Durch frauenspezifische Angebote, Vernetzung (Kontaktpflege zu Verbänden und Fraueninitiativen, Beratungsstellen etc.) und die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die praktische Arbeit vor Ort trägt die Frauenbeauftragte dazu bei, die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben und eine inklusive und gerechte Gesellschaft für alle Menschen zu schaffen. Außerdem veranlasst die Frauenbeauftragte die Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit sowie die Koordination verschiedener Veranstaltungen (z.B. Workshops, Vortäge, Seminare) zu frauenpolitischen Themen.

Warum braucht es eine Frauenbeauftragte?

Obwohl bereits Fortschritte in Sachen Gleichstellung erzielt wurden, bleibt das Amt der Frauenbeauftragten unverzichtbar. Es gibt nach wie vor u.a. folgende Herausforderungen:

Frauen sind in vielen Führungspositionen unterrepräsentiert
Die Frauenbeauftragte setzt sich für mehr Geschlechtergerechtigkeit ein

Frauen verdienen oft weniger als Männer
Die Frauenbeauftragte setzt sich für faire Löhne und berufliche Chancengleichheit ein

Frauen leisten einen Großteil der unbezahlten Haus- und Pflegearbeit, ihre Rentenansprüche sind oft geringer
Die Frauenbeauftragte sensibilisiert für diese Themen

Frauen sind nach wie vor häufig Opfer von psychischer und physischer Gewalt
Die Frauenbeauftragte setzt sich für Prävention und Unterstützung ein.

Es besteht also noch ein langer Weg, um Ungleichheiten abzubauen und echte Chancengleichheit zu erreichen.

Rechtliche Grundlagen

Grundgesetz Artikel 3,  Absatz 2

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Hessische Gemeindeordnung § 4b

Gleichberechtigung von Frau und Mann

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.

Die Hessische Gemeindeordnung legt die konkreten Aufgaben und die Ausstattung der Frauenbüros nicht fest. Die Gemeinden sind aber verpflichtet, eine effektive Arbeit der Frauenbeauftragten zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.