Kindertagespflege

Tagespflegepersonen finden

Der Kinderbetreuungsservice im Usinger Land, Lichtblick e.V. steht Ihnen bei Fragen zur Kindertagespflege, der Qualifikation der Kindertagespflegepersonen und der Suche nach der geeigneten Betreuungsperson gerne zur Verfügung.

Die dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind montags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06081/4460635 sowie dienstags und donnerstags unter 06081/12962 erreichbar.

Mit dem Buchfinkennest, Kleinkinderbetreuung Usingen, steht Ihnen eine weitere Einrichtung für die Betreuung von Kindern bis drei Jahren zur Verfügung.


Tagespflegepersonen gesucht
(insbesondere für U3 Kinder)

Eine Tagespflegeperson ("Tagesmutter") ist selbstständig tätig und betreut Tageskinder regelmäßig im eigenen Haushalt, meist ganz- oder halbtags. Viele Frauen starten mit dieser Tätigkeit, wenn sie selbst kleine Kinder haben und zusätzlich mit der Betreuung von Tageskindern Geld hinzu verdienen möchten.

Um als Tagespflegeperson arbeiten zu dürfen, muss ein „Qualifizierungskurs Kindertagespflege" absolviert werden. Wer sich vorstellen kann mit Kindern zu arbeiten, Interesse hat sich weiterzubilden und an einem „Qualifizierungskurs Kindertagespflege" teilnehmen möchte, kann sich gerne an den Kinderbetreuungsservice des Vereins Lichtblick e.V. in Usingen wenden.

Um erste Informationen zu erhalten, können interessierte Personen entweder per E-Mail an kbs-usingen@web.de mit Angabe der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, zeitliche Erreichbarkeit) oder telefonisch unter 06081/4460635 (montags von 10:00 bis 12:00 Uhr) bzw. unter 06081/12692 (dienstags und donnerstags ) Kontakt aufnehmen.

Der "Qualifizierungskurs Kindertagespflege" umfasst 190 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit sind 45 Minuten) plus Selbstlerneinheiten und eine Hospitation bei einer erfahrenen Tagespflegeperson mit 30 Unterrichtseinheiten. Der Kurs wird durch eine Kompetenzerfassung abgeschlossen. Danach erhält eine Tagesmutter die Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, die Voraussetzung für die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist.