Meldewesen
- Einfache Meldebescheinigung (enthält: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname/Künstlername, Geburtsdatum/Geburtsort/ggfs. Geburtsstaat, derzeitige Anschriften - gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)
- Erweiterte Meldebescheinigung (enthält zusätzlich: gesetzlicher Vertreter/Ehegatte/Lebenspartner/minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen/Doktorgrad/Geburtsdatum/ Anschrift, frühere Anschriften, Einzugsdatum/Auszugsdatum, Familienstand)
- Voranmeldung eines Zuzuges (bisher noch keine Wohnung in der Stadt Usingen)
- Voranmeldung eines Umzuges (bestehende Hauptwohnung/alleinige Wohnung und neue Wohnung müssen innerhalb der Stadt Usingen liegen)
- An-, Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes: Vollmacht
- An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes von Minderjährigen: Einverständniserklärung
- Anmeldung einer Nebenwohnung (zusätzlich zu bereits vorhandener Wohnung, die nicht aufgegeben wird, in der Stadt Usingen)
- Abmeldung einer Nebenwohnung (unabhängig davon, in welcher Stadt/Gemeinde die Nebenwohnung besteht)
- Statuswechsel einer Wohnung (Nebenwohnung in der Stadt Usingen soll zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Melderegisterauskunft
- Einwilligungserklärung gemäß § 44 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) (für die einfache Melderegisterauskunft kann gegenüber der Meldebehörde eine generelle Einwilligung zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels erklärt und auch widerrufen werden)
- Beantragung Übermittlungssperren (eine oder mehrere Übermittlungsperren im Melderegister eintragen lassen)
- Steuerliche Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen (Bundeszentralamt für Steuern)
- Beantragung Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz)