- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
- Bauen & Umwelt
- Wirtschaft & Digitales
Personalausweis: Verlustanzeige
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sylvia KunzAbteilungsleitung
- Frau Silke Moses
- Frau Andrea Sierra Eifert