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Grundsteuer Festsetzung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Spezielle Hinweise für - Stadt UsingenDie Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen, Stückländereien) sowie der Grundsteuer B (bebaubare und bebaute Grundstücke). Anhand des Grundsteuermessbetrages wird der Hebesatz der Stadt Usingen bzw. Neu-Anspach multipliziert und ergibt somit den zu leistenden Jahresbetrag der Grundsteuer.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.