Wettaufwandsteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Die Wettaufwandsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die als indirekte Steuer beim Betreiber des Wettbüros erhoben wird. Die Steuererklärung ist auf vorgeschriebenen Vordruck zu erstellen und zum 15. des Monats, der auf das Ende eines Kalendervierteljahres folgt, einzureichen. Gleichzeitig ist der errechnete Betrag an die Stadtkasse zu entrichten.

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