Abfall: Elektroschrott entsorgen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

    Spezielle Hinweise für - Stadt Usingen
    Für Usinger Bürger ist das Anmelden des Elektroabfalls bei der Sperrmüllhotline kostenlos. Auch die Entsorgung beim Deponiepark Brandholz ist kostenlos. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

  • Bemerkungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Usingen
    Neben der Abfuhr vor Ort, anzumelden über die Sperrmüllhotline: 0800 7242115, kann der Elektroabfall zu den Öffnungszeiten des Deponieparks Brandholz kostenlos abgegeben werden.

Zuständige Abteilungen