SEPA-Lastschriftverfahren

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadtkasse bietet Ihnen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs die Teilnahme am Lastschriftverfahren mit einem SEPA-Lastschriftmandat an. Vorteile des Lastschriftverfahrens und eines SEPA–Lastschriftmandats:



    - Das Ausfüllen von Schecks und Überweisungsaufträgen entfällt.


    - Sie sparen den Weg zur Bank oder zur Post, eine Terminüberwachung erübrigt sich.


    - Es fallen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren mehr an, da die Zahlung im Wege des Lastschrifteinzuges bereits zum Fälligkeitstag als entrichtet gilt.


    - Fehlüberweisungen und Fehlbuchungen sind ausgeschlossen.



    - Die Belastung des Kontos erfolgt nicht vor dem Fälligkeitstag der Forderung.


    - Sie können, beginnend ab dem Buchungsdatum des Abrechnungsbetrages, innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Kreditinstitut die Lastschrift widerrufen.


    - Bei Erteilung des Lastschrifteinzuges empfehlen wir Ihnen, evtl. noch bestehende Daueraufträge bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut aufzuheben.


    Achtung ! Bei der Erteilung des Lastschriftverfahrens und eines SEPA–Lastschriftmandats an die Stadtkasse werden für die Ihrerseits verursachten Rückbuchungen vom Kreditinstitut bankübliche Gebühren erhoben, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden (Rücklastschriftgebühren).

    Im Falle von zwei Rücklastschriften hintereinander ist das gegenüber der Stadtkasse erteilte SEPA-Lastschriftmandat hinfällig. Vor der erneuten Teilnahme am Lastschriftverfahren und eines SEPA–Lastschriftmandats ist die schriftliche Antragstellung an die Stadtkasse erforderlich. Sollten Sie sich für die Zahlung der festgesetzten städtischen Forderungen im Wege des SEPA–Lastschriftverfahrens entschließen, geben Sie bitte das SEPA–Lastschriftmandat – vollständig ausgefüllt und unterschrieben– an die Stadtkasse zurück. Dieses Mandat können Sie jederzeit schriftlich widerrufen. Sollte sich Ihre Kontoverbindung ändern, füllen Sie bitte ein neues SEPA-Lastschriftmandat aus und leiten dies im Original an die Stadtkasse weiter, damit Sie mit der neuen Kontoverbindung weiterhin am Lastschriftverfahren der Stadtkasse teilnehmen können. SEPA-Lastschriftmandate bei sämtlichen Grundbesitzabgaben dürfen nur von den Eigentümern erteilt werden, da nur diese auch den Abgabenbescheid erhalten.

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Zuständige Mitarbeitende