Sicherheit & Ordnung
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk der Städte Usingen und Neu-Anspach
Am 02.04.2007 begann in der Stadtverwaltung Neu-Anspach und in der Stadtverwaltung Usingen eine neue Ära. Erstmalig in Hessen wurden die Ordnungsämter zweier Kommunen so zusammengeschlossen, dass alle anfallenden Aufgaben gemeinsam erledigt werden.
Für alle Ordnungsaufgaben, welche in die Zuständigkeit der Bürgermeister als Örtliche Ordnungsbehörden fallen, wie z. B. die Straßenverkehrsangelegenheiten mit allen Überwachungstätigkeiten wurde ein gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Neu-Anspach/Usingen nach dem Hessischen Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung gebildet.
Aber auch alle anderen Verwaltungsaufgaben, wie z.B. das Gaststättengesetz, die Gewerbeordnung, der Brandschutz, das Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung usw. werden von den Mitarbeitern der Stadt Neu-Anspach und den Mitarbeitern der Stadt Usingen gemeinsam wahrgenommen.
Für die Bürger in beiden Kommunen bedeutet dies einen weitaus verbesserten Service.
So stehen nun vier Außendienstmitarbeiter für die Überwachungstätigkeiten im Außendienst zur Verfügung. Damit ist eine weitaus bessere Vertretungsmöglichkeit geschaffen worden, so dass künftig auch vermehrt Spätdienste bis in die Nachtstunden, sowohl in Neu-Anspach als auch in Usingen, durchgeführt werden können. Für die Bevölkerung in Usingen bedeutet dies nicht unbedingt längere Wege, wenn der Ordnungsbehördenbezirk in Anspruch genommen werden soll.
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