Gewerbesteuer
Grundlage zur Berechnung der Gewerbesteuer ist der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag, der von dem jeweils zuständigen Finanzamt des Gewerbebetriebes erlassen wird.
Der in diesem Bescheid festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert. Daraufhin wird von der Stadt der Gewerbesteuerbescheid erlassen.
Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen sind direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Zur Information übersenden Sie bitte eine Kopie an uns.
Widersprüche gegen die Festsetzung der Gewerbesteuer richten Sie bitte auch direkt an das zuständige Finanzamt. Bitte reichen Sie uns zur Information eine Kopie davon ein.