Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept

Seit 2017 ist die Kernstadt Usingen im Städtebauförderungsprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz". In diesem Rahmen wurde bis 2019 das ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) mit breiter Bürgerbeteiligung erarbeitet und politisch verabschiedet. In diesem Zuge wurden ebenfalls die Sanierungssatzung und die Modernisierungsrichtlinie für die Förderung von privaten Baumaßnahmen im festgelegten Fördergebiet beschlossen.

Seit Januar 2020 befindet sich Usingen mit der Bündelung der bisherigen Städtebauförderungsprogramme in dem neuen Programm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne" (vormals "Städtebaulicher Denkmalschutz").

Innerhalb des ISEK-Förderprogramms hat die Stadt Usingen bereits einige Projekte realisiert sowie in Planung. Hierzu zählen u.a. die Umgestaltung der Scheunengasse, die Möblierung des Alten Marktplatzes mit weiteren Bänken und Fahrradabstellanlagen sowie die Möblierung und die Umsetzung von Blühwiesen im Schlossgarten.

Auch die Gestaltungssatzung der Kernstadt wurde in diesem Zuge novelliert und ist am 14. Juli 2023 in Kraft getreten. Zugleich ist die alte Gestaltungssatzung von 1996 außer Kraft getreten. Sollten Sie hierzu Fragen haben und/oder Änderungen an Ihrem Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes vorsehen, berät Sie das Bauamt Usingen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Als nächstes Großprojekt wird die Bahnhofstraße umfänglich mit Errichtung von Plätzen, Bepflanzungen, Möblierungen, Fahrradstreifen und Errichtung eines Kreisels umgestaltet. Im April 2024 konnte mit der Baumaßnahme begonnen werden. Die geplante Baumaßnahme wird in fünf Bauabschnitten erfolgen, es wird derzeit von einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren ausgegangen. Im Vorfeld fand eine Bürgerversammlung statt, zu der die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Liegenschaften eingeladen wurden.

Überblick

Bürgerveranstaltungen

Sanierungssatzung Gebiet "Kernstadt Usingen"

Modernisierungsberatung