Grünecken

Voraussetzung für die unentgeltliche Nutzung der Grünecken ist, dass Sie Usinger Bürgerin oder Bürger sind und an das städtische Abfallsammlungssystem angeschlossen sind. Gewerbetreibenden im Erwerbs- und Landschaftsgartenbau ist die Nutzung der Grünecken zur Entsorgung der Grünabfälle verboten.

Ziel ist es auf Dauer die Grünecken erhalten zu können. Verstöße verursachen jedoch zusätzliche Kosten, die letztendlich wieder mit den Abfallgebühren abzudecken sind.

Was gilt es zu beachten?

Wichtig für die korrekte Nutzung ist, dass der Grünabfall lose innerhalb der bestehenden Absperrung eingefüllt wird.

Es ist darauf zu achten, dass der Grünabfall so tief wie möglich innerhalb der Grünecke abzuladen ist und dass die Äste im Durchmesser nicht stärker als 10 cm und nicht länger als 1 m sind. Eine Lagerung außerhalb der Absperrung ist unzulässig.

Welche Abfälle dürfen nicht auf die Grünecken?

Andere Abfälle wie z.B. Kartonagen gefüllt mit Gartenabfällen, Baumwurzeln, Restmüll, Plastiksäcke, Plastikeimer, Blumenübertöpfe, Glasabfälle, Elektrogeräte, Altöl oder Altreifen dürfen nicht in der Grünecke deponiert werden. Auch das Abladen von Essensresten sowie Einstreumaterial von Kleintieren ist nicht gestattet.

Wo befinden sich die Grünecken in Usingen und den Stadtteilen?

  • Usingen: Achtzehnmorgenweg 5
  • Eschbach: zu erreichen über die Schulstraße
  • Kransberg: Verlängerung Am Wingert
  • Merzhausen: neben dem Sportplatz
  • Wernborn: neben dem Friedhof
  • Wilhelmsdorf: zu erreichen über die Wilhelm-Heinrich-Straße/Grundweg Richtung Kläranlage


Jeder Verstoß zieht eine Ordnungswidrigkeitsanzeige mit einer Geldbuße nach sich.
Die Ordnungspolizei führt regelmäßige Kontrollen an den Grünecken durch.