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Gelber Sack
Für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien sind in Deutschland allein die sogenannten „Dualen Systeme (kurz DSD)“ zuständig. Sie sind ein Zusammenschluss von Herstellern und Vertreibern, die sich um das Einsammeln und Verwerten von Verpackungen kümmern. Dieses System existiert völlig unabhängig von der kommunalen Sammlung und ist nicht damit verbunden.
Der Gelbe Sack sowie die Entsorgung von Verpackungsabfällen finanzieren sich nicht über die kommunale Abfallgebühr, sondern über Lizenzentgelte. Zu denen trägt jede und jeder von uns beim Kauf von verpackten Produkten bei. Einfach ausgedrückt: Man zahlt bereits an der Kasse im Supermarkt für die spätere Entsorgung der Verpackung. Die von Ihnen an die Stadt Usingen entrichteten Abfallgebühren haben somit nichts mit den Leistungen rund um den Gelben Sack zu tun.
Die Stadt Usingen als Kommune hat keinerlei Einfluss auf die Gelben Säcke bzw. das Duale System Deutschland. Das Bürgerbüro der Stadt Usingen dient ausschließlich als Ausgabestelle der Gelben Säcke.
Was darf in den Gelben Sack?
Nur Verkaufsverpackungen, meist gekennzeichnet mit dem "Grünen Punkt", beispielsweise:
- Verpackungsfolie, Vakuumverpackungen, Milchkartons
- Kunststoffbecher (Margarine, Milchprodukte)
- Kunststoffflaschen (Spül-, Wasch-, Körperpflegemittel)
- Chipstüten, Nudeltüten, Suppenbeutel