Voraussetzung für die unentgeltliche Nutzung der Grünecken ist, dass die Nutzer Usinger Bürger sind und an das städtische Abfallsammlungssystem angeschlossen sind.
Wichtig für die korrekte Nutzung ist, dass der Grünabfall lose innerhalb der bestehenden Absperrung eingefüllt wird. Es ist darauf zu achten, dass der Grünabfall so tief wie möglich innerhalb der Grünecke abzuladen ist und dass die Äste im Durchmesser nicht stärker als 10 cm und nicht länger als 1 m sind. Eine Lagerung außerhalb der Absperrung ist unzulässig.
Andere Abfälle wie z.B. Kartonagen gefüllt mit Gartenabfällen, Baumwurzeln, Restmüll, Plastiksäcke, Plastikeimer, Blumenübertöpfe, Glasabfälle, Elektrogeräte, Altöl oder Altreifen dürfen nicht in der Grünecke deponiert werden. Auch das Abladen von Essensresten sowie Einstreumaterial von Kleintieren ist nicht gestattet.
Weiterhin ist es Gewerbetreibenden im Erwerbs- und Landschaftsgartenbau verboten die Grünecken zur Entsorgung der Grünabfälle zu nutzen.
Jeder Verstoß zieht eine Ordnungswidrigkeitsanzeige mit einer Geldbuße nach sich. Die Ordnungspolizei wird regelmäßige Kontrollen an den Grünecken durchführen.
Ziel ist es auf Dauer die Grünecken erhalten zu können. Dabei sollte jedoch jedem bewusst sein, dass Verstöße zusätzliche Kosten verursachen, die letztendlich wieder mit den Abfallgebühren abzudecken sind.