Einzäunung von öffentlichen Gewässern


In den vergangenen Tagen wurden in der Usinger Gemarkung an drei öffentlichen Gewässern Einzäunungen vorgenommen: Dies betrifft den Meerpfuhl und den Brandweiher in Merzhausen sowie den Weiher am Waldzeltplatzes in Eschbach.

Hintergrund dieser Einzäunungen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2017, nach dem die Kommunen als Eigentümer von öffentlichen Gewässern haften, wenn an einer solchen Stelle etwas passiert. Den Kommunen drohen also Strafverfahren, wenn es zu Unfällen kommt. Strafrechtliche Ermittlungen drohen neben dem Hauptverwaltungsbeamten/Bürgermeister auch den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in der Verwaltung, aber auch den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern.

Ein Schild mit der Aufschrift „Keine Haftung - Baden auf eigene Gefahr“ ist haftungsrechtlich ohne Bedeutung und insofern nicht ausreichend.

Im Nachgang zu diesem Urteil wurden über den Hessischen Städte- und Gemeindebund von der kommunalen Haftpflichtversicherung konkrete Prüfungen einzelner öffentlicher Gewässer vorgenommen und im Ergebnis Einzäunungsmaßnahmen an den oben genannten drei öffentlichen Gewässern dringend empfohlen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde auch vorgegeben, wie die Zäune beschaffen sein müssen, welche Höhe sie haben sollen bzw. dürfen und wie sie jeweils vor Ort installiert werden müssen, um die entsprechenden Vorgaben einzuhalten.

Auftretende Einwände im Hinblick auf Tier- und Naturschutz nimmt die Stadt Usingen selbstverständlich ernst und prüft derzeit, welche Maßnahmen geeignet sind, um Tieren den Zugang zum Wasser bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit an den öffentlichen Gewässern unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten zu ermöglichen.