Erinnerung: Ablesen der Hauswasserzähler (keine Funkwasserzähler)


Erinnerung an die Abgabe der Wasserzählerstände (keine digitalen Funkzähler)

Mitte November 2020 wurden den Grundstückseigentümern bzw. deren Bevollmächtigten die Selbstablesekarten für den Wasserzähler per Post zugestellt, mit der Bitte diese mit dem aktuellen Wasserzählerstand auszufüllen und an die Stadt zurückzusenden.

Da noch einige Rückmeldungen fehlen, bitten wir die Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigten, die den Stand ihres Wasserzählers noch nicht gemeldet haben, dies noch bis zum

11.12.2020

nachzuholen. Liegen die Zählerstände bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird die Abrechnungsmenge geschätzt.

Die Meldung kann portofrei unter Verwendung der Rückmeldekarten, per Fax, per E-Mail, per Telefon oder über die Homepage www.usingen.de bzw. www.neu-anspach.de erfolgen. Die entsprechenden Telefonnummern sind der zugestellten Ablesekarte zu entnehmen.

(27.11.2020)


Wie in den vergangenen Jahren erfolgt die Ermittlung des Wasserverbrauches über die Selbstablesung der Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer oder seinen Bevollmächtigten. Dies betrifft die Liegenschaften, in denen noch keine Funkzähler eingebaut sind.

Wir weisen Sie auf Folgendes hin:

Ab dem 16.11.2020 werden allen Grundstückseigentümern bzw. deren Bevollmächtigten Selbstablesekarten zugesendet.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte, den Zählerstand abzulesen, auf der vorgesehenen Karte einzutragen (bitte das Ablesedatum nicht vergessen!!) und

bis spätestens 27.11.2020

zurückzusenden. Es entstehen Ihnen keine Portokosten.

Gerne können Sie die Karte in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen. Per Fax können Sie uns unter der Nummer: 1024-9080 oder per E-Mail unter steuern&gebuehren@usingen.de kontaktieren.

Auch auf unserer Homepage unter www.usingen.de/buerger-service/finanzen/steuern-gebuehren/wasserversorgung/ können Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen.

Bitte vergleichen Sie die auf der Karte abgedruckte Zählernummer mit der Ihres Wasserzählers. Bei Unstimmigkeiten notieren Sie die festgestellte Nummer auf der Zählerkarte. Dies gilt auch für die Neben- und Zisternenzähler.

Wir werden den Wasserverbrauch zum 31.12.2020 hochrechnen. Der Bescheid geht Ihnen Mitte Januar 2021 zu.

Zählerwechsel im laufenden Jahr werden von uns berücksichtigt.

Liegt uns der Zählerstand bis zum 27.11.2020 nicht vor, wird die Abrechnungsmenge nach dem Verbrauch der Vorjahre geschätzt und berechnet.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße und richtige Meldung des Wasserzählerstandes verantwortlich ist.

(17.11.2020)