Die Stadt Usingen ist immer noch auf der Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die bei der Durchführung der Wahl unterstützen, insbesondere für die Wahlbezirke im Stadtkern und in den Briefwahlvorständen.
Diese ehrenamtliche Tätigkeit umfasst
- das Begleiten der Wahlhandlung im Wahllokal
- die Überprüfung der Wahlberechtigung
- die Ausgabe der Stimmzettel
- die Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18 Uhr
- das Erstellen der Wahlniederschrift
Dafür sind wir auf IHRE Unterstützung angewiesen!
Persönliche Voraussetzungen: Wahlberechtigt nach § 2 Landtagswahlgesetz (LWG), d. h. Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und haben das 18. Lebensjahr vollendet und Sie haben seit mindestens sechs Wochen vor der Wahl einen Wohnsitz in Hessen.
Zeitlicher Aufwand: Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am Wahltag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. In dieser Zeit ist das Wahllokal durch den Wahlvorstand zu besetzen. Wir arbeiten in zwei Schichten (ca. 7:30 bis 13:00 Uhr und ca. 12:45 bis 18:00 Uhr). Ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand zur Auszählung wieder vollzählig anwesend sein. Die Dienstzeit in den Briefwahlvorständen beginnt ab 15:00 Uhr für alle Mitglieder. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal versuchen wir zu berücksichtigen.
Ihre Aufwandsentschädigung: Für Ihren Einsatz am Wahltag erhalten Sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 Euro.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie dabei sein? Dann freuen wir uns auf Sie!
Kontakt:
Stadt Usingen
Bürgerbüro/Wahlamt
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
E-Mail: wahlhelfer@usingen.de
Tel: 06081/1024-3300