Biotonne: Leerung bei Frost


Jahr für Jahr kommt es aufgrund der frostigen Witterungsverhältnisse immer wieder dazu, dass der Inhalt von Biotonnen festfriert und somit der Abfall nicht entsorgt werden kann. Dem Entsorgungsunternehmen ist es dann auch bei mehrmaligem Ansetzen der Tonne auf den Aufnahmekamm und dem Rütteln der Tonne nicht möglich, den Inhalt zu entleeren.

Ist der Inhalt der Tonne festgefroren, muss der Nutzer diesen gemäß der Abfallsatzungen so lösen, dass er problemlos durch die Schwerkraft in das Abfallauto herausfallen kann. Dies ist nicht Aufgabe des Entsorgungsunternehmens. Zum Lockern des Abfalls kann ein Besenstiel oder Ähnliches eingesetzt werden.

Sollte es dem Entsorgungsunternehmen nicht möglich sein, den festgefrorenen Inhalt beim ersten Versuch vollständig zu leeren, kann eine zusätzliche Leerung beantragt werden. Diese zusätzliche Anfahrt wird jedoch als weitere Leerung berechnet. Eine Gutschrift auf den ersten Leerungsversuch kann gebührenrechtlich nicht erfolgen.

Eine zusätzliche Möglichkeit besteht darin, die Biotonne - solange noch genügend Platz in der Tonne ist - beim nächsten Entsorgungstermin herauszustellen und sodann auf lockeren Biotonneninhalt zu achten.

Um einen frostfreien Inhalt der Biotonne zu gewährleisten, sollte man die Tonne möglichst frostsicher lagern. Wichtig ist auch die feuchten Küchenabfälle erst abtropfen zu lassen und anschließend fest in Papiertüten einzuwickeln. Eine weitere Alternative besteht darin, die Tonne mit einem Papiersack auszukleiden. Beides kann käuflich im Einzelhandel erworben werden.