Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Daher planen die Städte Neu-Anspach und Usingen eine Überprüfung der aktuell gemeldeten Hunde sowie eine Kontrolle der nicht angemeldeten Hunde im gesamten Stadtgebiet.
Im Sinne der Steuergerechtigkeit beabsichtigen die Stadtverwaltungen ein externes Unternehmen mit einer Hundebestandsaufnahme zu beauftragen, die noch im Laufe des Jahres 2024 durchgeführt werden soll.
Die Verwaltung bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter den Anmeldestatus ihrer Hunde zu überprüfen, um zu vermeiden, dass im Nachhinein für alle Seiten unerfreuliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Bei nicht gemeldeten Hunden müssen die betroffenen Hundehalterinnen und Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Eine fehlende Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld (bis zu 1.000,00 Euro) geahndet werden.
Die Anmeldung von Hunden kann für beide Kommunen ganz bequem online im Digitalen Rathaus unter www.neu-anspach.de/rathaus-politik/buergerservice/digitales-rathaus/hundesteuer/ bzw. unter www.usingen.de/das-digitale-rathaus/hunde/ erledigt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro im Rathaus vorzunehmen.