Einrichtung von zeitweisen Abfall-Sammelplätzen in der Bartholomäus-Arnoldi-Straße


Die Barth.-Arnoldi-Str. muss auf Höhe des Grundstücks Barth.-Arnoldi-Str. 69 aufgrund einer Baumaßnahme gesperrt werden. Genauer gesagt wird ein Baukran aufgestellt, der eine Restmindestbreite von 3,50 Meter für die Fahrbahn nicht zulässt. Die Grundstücke der Hausnummern 71 - 93 A sowie 94 - 114 können weiterhin ohne Hindernisse angefahren werden, lediglich ein Durchfahren des Straßenabschnitts ist nicht möglich.

Nach Rücksprache mit den Entsorgungsunternehmen ist ein Passieren der Müllfahrzeuge in diesem Zeitraum daher nicht möglich, da zum einen keine Wendemöglichkeiten vorhanden sind und es den Abfuhrunternehmen nach den Unfallverhütungsvorschriften auch nicht erlaubt ist, rückwärts an die Grundstücke heranzufahren.

Durch die hohen Aufbauten und die damit verbundene Sichtbehinderung ist es für die Fahrer nicht möglich, jederzeit im Blick zu haben, was hinter ihrem Fahrzeug geschieht. Enge Straßen, geringe Abstände zu abgestellten Fahrzeugen, spielende Kinder oder unaufmerksame Passanten führten in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen, bei denen teilweise selbst Einweiser zu Schaden kamen. Deshalb lässt die Unfallverhütungsvorschrift Müllsammlungen in solchem Verfahren nicht mehr zu.

Unsere Abfallsatzung sieht für solche Fälle im § 9 Abs. 6 vor, dass die Abfallgefäße sowie die Gelben Säcke an den Abfuhrtagen an gut zu erreichenden Stellen an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit keine Gehwege vorhanden sind - am äußersten Fahrbahnrand für die gewünschte Entleerung bzw. Sammlung bereit zu stellen sind. Nach erfolgter Leerung der Gefäße sind diese dann durch die Anschlussnehmer oder den von ihm Beauftragten auf das Grundstück zurückzustellen.

Weiter ist in der Satzung geregelt, dass die Verwaltung bestimmt, an welcher Stelle die Abfallgefäße zur Entleerung bzw. Entsorgung aufzustellen sind.

Um die reibungslosen Leerungen der Abfallgefäße und die Abholung der Gelben Säcke gewährleisten zu können, richten wir daher zwei Sammelplätze ein.

Wir möchten die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner somit bitten, dass ihre Abfallgefäße sowie den Gelben Sack in dem Zeitraum vom 15.09.2023 bis 24.11.2023 über die

Sammelplätze in Höhe der Barth.-Arnoldi-Str. 116-118 oder

gegenüber der Einfahrt in die E.-G.-Steinmetz-Straße

bereitstellen. Beide Sammelplätze werden in diesem Zeitraum mit Halteverboten versehen und von uns gekennzeichnet. 

Gefäße oder Gelbe Säcke, die nicht an den Sammelplätzen bereitstehen, werden nicht geleert bzw. entsorgt.